Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23 OVG |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung nach Statusänderung
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 15.09.2023 - 1 B 1078/23
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23 OVG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23
Mögliche "Anlässe", in denen sich - auch in einem auf Regelbeurteilungen basierenden Beurteilungssystem - der Bedarf nach einer Anlassbeurteilung unabweisbar aufdrängt, weil dem Dienstherrn ohne eine solche ein Bewerbervergleich nicht möglich ist, sind z.B., dass ein Bewerber nach der letzten Regelbeurteilung schon einmal befördert worden ist und nun eine erneute Beförderung anstrebt, ggf. auch nach oder vor einer Versetzung oder mit Blick auf eine laufbahnrechtliche Erprobung (BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1/18 - zitiert nach juris Rn.41, Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage, 2017, § 11 Rdn. 13 f).Die in der Beschwerdebegründung angesprochene Problematik hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1/18 -, juris Rn .43 ff. ausführlich erörtert und dargelegt, dass eine Statusänderung eine Anlassbeurteilung auch in einer Massenverwaltung notwendig macht (…BVerwG a.a.O. Rn. 51).
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23
Zwar sind Anlassbeurteilungen, die einen deutlich kürzeren Zeitraum als die Regelbeurteilung abbilden, grundsätzlich aus den Regelbeurteilungen (fort-)zuentwickeln (BVerwG Beschl. v. 221.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rn. 30). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23
Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt der noch zu erstellenden Anlassbeurteilung für die Antragstellerin sind nicht anzustellen, weil auch diese (Anlass-)Beurteilung bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden kann und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 ME 16/10 -, jeweils zitiert nach juris).
- OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10
Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23
Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt der noch zu erstellenden Anlassbeurteilung für die Antragstellerin sind nicht anzustellen, weil auch diese (Anlass-)Beurteilung bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden kann und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 ME 16/10 -, jeweils zitiert nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2011 - 2 M 31/11
Einbehaltung von Versorgungsbezügen wegen vorsätzlich begangener unerlaubter …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23
Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtkundig vertreten sind (vgl. Beschlüsse des Senat vom 22.01.2013 - 2 M 134/12 - vom 21.07.2011 - 2 M 31/11 - m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
Beamtenrecht: Konkurrentenstreit anlässlich der Beförderungsrunde 2017/2018 bei …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23
Hierfür ist eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2019 - OVG 10 S 59.18 - zitiert nach juris).